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Und das mit erheblich besseren Leistungen als bei einer Gesetzlichen Krankenkasse.

  • Diese Leistungen sind bereits ab 96,53 € möglich:
  • 100% Kostenerstattung für ambulante Behandlung und Zahnbehandlung (Primärarztprinzip)
  • 100% Regelleistung beim Krankenhausaufenthalt (bei Wahl auch 2-Bett-Zimmer möglich)
  • 75% Kostenerstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie (Summenbegrenzung)
  • 75% Kostenerstattung bei Heilpraktiker (bis 1.000 € Rechnungsbetrag p.a.)
  • bis zu 3 Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • inkl. Krankentagegeld (50 € pro Tag)
  • inkl. Pflegetagegeld (30 € pro Tag)
  • inkl. Pflegepflichtversicherung und Kurtarif
  • 1.000 € Selbstbehalt p.a. auf den Haupttarif
  • Option auf Höherversicherung oder Umstellung auf eine geringere SB-Stufe
  • Assekurata-Qualitätsurteil für diese Gesellschaft: sehr gut
  • * monatlicher Beitrag für 25-jährige Angestellte (Arbeitnehmeranteil) inkl. Pflegepflichtversicherung und 50 € Krankentagegeld. Beitrag für Selbstständige: 193,07 €.
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Versicherungsumfang

Geben Sie die gewünschten Leistungen an.

Krankenhaus Unterbringung
Behandlung
  • 1-Bett-Zimmer
    Chefarzt
  • 2-Bett-Zimmer
    Chefarzt
  • Mehrbett-Zimmer
    Oberarzt
Die günstigste Variante ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung. Diese entspricht in etwa einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Ein- oder Zweibettzimmer genießen Sie eine angenehmere Unterbringung und die Vorteile der Chefarztbehandlung.
Zahnleistungen Zahnbehandlung
Zahnersatz
  • Zahnbehandlung 100%
    Zahnersatz 90%
  • Zahnbehandlung 100%
    Zahnersatz 70%
  • Zahnbehandlung 100%
    Zahnersatz 50%
Generell werden bei fast allen Tarifen 100% der Kosten für Zahnbehandlung übernommen. Die Erstattung des Zahnersatzes können Sie wählen:
Premium-Tarif:
80-90% (Top-Leistung mit höherem Beitrag)

Komfort-Tarif:
70-80% (optimales Preis-Leistungs-Verhältnis)

Basis-Tarif:
50% (entspricht in etwa GKV-Niveau)
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist Ihre Lohnfortzahlung: ein Muss für alle Privatversicherten. Die Höhe berechnen Sie folgendermaßen:
Arbeitnehmer:
(Nettoeinkommen + RV-Beitrag + Beitrag zur Arbeitslosenversicherung + PKV-Beitrag) / 30 Tage

Selbstständige und Freiberufler:
ca. 3% des zu versteuernden monatlichen Einkommens pro Tag
Selbstbeteiligung
Durch eine Selbstbeteiligung können Sie den monatlichen Versicherungsbeitrag erheblich senken. Die Private Krankenversicherung übernimmt jedoch nur den Kostenanteil (z.B. Arztrechnungen etc.), der die Selbstbeteiligung innerhalb eines Kalenderjahres überschreitet.
Priorität
optimales Preis-Leistungs-Verhältnis: Für Personen mit gesundheitsbewusstem Verhalten, die Wert auf gute Leistung zu einem vernünftigen Preis legen.

möglichst preisgünstig: Für Personen denen eine Grundversorgung genügt. Auch für Existenzgründer interessant.

möglichst leistungsstark: Top Leistung für Personen mit hohen Ansprüchen.

Welcher Berufsgruppe gehören Sie an?

Berufsstatus
Aufgrund der vielen Tarifmöglichkeiten benötigen wir für die Vergleichserstellung Ihren aktuellen Berufsstatus.
Vorversicherung
Je nachdem, ob Sie bereits in einer Privaten Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie entweder sofort Ihre Versicherung wechseln oder müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenzen für den Wechsel von der GKV in die PKV erfüllen.
Bruttoeinkommen
Beihilfeanspruch
SSL-verschlüsselte Datenübertragung
  • Kostenlos Dieser Service ist jederzeit für Sie kostenfrei und unverbindlich.
  • Sicherheit Verschlüsselte Übertragungen und garantiert keine Vertreterbesuche.
  • Experten Unsere Kooperationspartner sind auf Versicherungsvergleiche spezialisiert.
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Häufige Fragen
Fragen zum Wechsel der Krankenversicherung
Kann sich jeder in einer privaten Krankenversicherung versichern?
Nein, die private Krankenversicherung ist bestimmten Personenkreisen vorbehalten. Daher ist es leider nicht für alle möglich, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Es kommen folgende Personengruppen in Frage:
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (2023: 66.600 €)
  • Selbständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen. Ausnahmen für Künstler, Publizisten und Landwirte
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Ehepartner von Privatversicherten
  • Hausfrauen, Hausmänner ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (450 € im Monat).
  • Kinder
Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet auf Wunsch umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Diese werden individuell auf den Versicherten abgestimmt. Es ist möglich, aus einem großen und vielseitigen Leistungskatalog auszuwählen. Der Versicherte kann also selbst entscheiden, welche Risiken er/sie versichern möchte und welche Behandlungsformen er/sie wünscht. Wer einen geringen Leistungsumfang wählt und nur die Grundversorgung abgedeckt wissen möchte, spart an der monatlichen Prämie. Wer mehr abdecken möchte, bezahlt mehr. So gibt es für jeden Versicherten das passende Angebot. Die meisten privaten Krankenversicherungen decken folgende Leistungen ab:
  • Freie Arztwahl zwischen niedergelassenen Ärzten
  • Freie Krankenhauswahl inklusive Chefarztbehandlung und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern
  • Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln, wie zum Beispiel Massagen
  • Erstattung der Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker
  • Partiell: Erstattung der Kosten von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden
  • Höhere Erstattung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als in der gesetzlichen Krankenkasse
  • Bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen ohne Beschränkung auf einfache Materialien
  • Keine Beschränkung auf den bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebenen Leistungskatalog
  • Versicherungsschutz auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Wann kann eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt werden?
Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Status bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Freiwillig versicherte Mitglieder können die Mitgliedschaft innerhalb von zwei vollen Kalendermonaten oder beim erstmaligen Statuswechsel kündigen. Angestellte, die erstmals die Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel aufgrund des Erreichens der Beitragsbemessungsgrenze durch eine Gehaltserhöhung), können sich nach einem Kalenderjahr privat versichern.
Wann lohnt sich ein Wechsel in eine private Krankenkasse?
Ein Wechsel lohnt sich aufgrund der lebenslang garantierten Gesundheitsleistungen prinzizpiell immer. Zudem bietet er sich für alle an, die Wert auf Zusatzleistungen legen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen ist der monatliche Beitrag ein festgelegter prozentualer Anteil des Gehalts. Je mehr man verdient, desto höher ist der Beitrag. Innerhalb der privaten Krankenkassen richtet sich der Beitrag nach den persönlichen Voraussetzungen (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, ggf. Vorerkrankungen) und nach dem gewünschten Leistungsumfang. Ein Selbständiger mit monatlichen Einnahmen in Höhe von 3.600 € zahlt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent knapp 525 € im Monat.
Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung konkret?
Als Privatpatient genießt man eine bevorzugte Behandlung. Tarifabhängig können z.B. folgende Optionen gewählt werden: Unterbringung in einem Einbettzimmer und/oder Chefarztbehandlung. Medikamente, auch alternative, werden zu 100 Prozent von der privaten Krankenkasse bezahlt. Zudem bietet die private Krankenversicherung Leistungen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Durch die Auswahl aus einem individuellen Leistungskatalog kann Geld gespart werden und gleichzeitig können die Behandlungen an die persönliche Lage angepasst werden. Einige Versicherungen zahlen Ihren Versicherten nach Ablauf eines Jahres eine Art Rückvergütung aus, wenn die Inanspruchnahme der Leistung(en) nicht oder nur in geringem Umfang erfolgte. Der größte Vorteil ist natürlich die Kostenersparnis beim Beitrag. Ein 30-jähriger Mann zahlt zum Beispiel einem einfachen PKV-Tarif nur circa 150-200 € im Monat.
Welche Leistungen kann man innerhalb einer privaten Krankenversicherung wählen?
Man kann aus einer Vielzahl an Leistungen wählen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind, so zum Beispiel Einzelzimmer im Krankenhaus, Chef- oder Oberarztbehandlung, Tagesgeld bei Krankenhausaufenthalt, welches den Verdienstausfall deckt. Der Leistungskatalog variiert je nach Anbieter und ist deshalb mit diesem abzustimmen.
Ist die Familie automatisch in der privaten Krankenversicherung mitversichert?
Nein. Die private Krankenversicherung erhebt für jeden Versicherten einen separaten Beitrag. Für Familien ist das oft ein Rechenexempel, das von den jeweiligen Konditionen der privaten Krankenkasse abhängt. Generell gilt: Die Beiträge für Kinder sind relativ gering. Zudem sind Kinder in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.
Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass man in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen privater Versicherer profitiert und im Alter, wenn die Beiträge steigen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt.
Profitieren auch Studenten von einem Wechsel zur PKV?
Studenten, die einen Wechsel zur PKV planen, können spezielle Tarife nutzen, die deutlich günstiger als die normalen Standardtarife sind.
Bin ich als Versicherter auf den Standardtarif der PKV beschränkt?
Der Standardtarif stellt nicht die einzig wählbare Option dar, zeigt sich jedoch besonders vorteilhaft im Hinblick auf eine Beitragsreduzierung im Alter. Darüber hinaus bieten die verschiedenen PKV-Versicherer ihren Kunden individuelle Einsparungsmöglichkeiten, die von Tarifwechsel und Leistungsreduzierung bis hin zu einer erhöhten Selbstbeteiligung reichen.
Welche Bereiche werden von der Selbstbeteiligung der PKV abgedeckt?
In diesem Zusammenhang stehen dem Versicherten mehrere Tarife zur Auswahl.
  • a) Die Selbstbeteiligung beschränkt sich auf anfallende Ambulanz-Kosten.
  • b) Die Selbstbeteiligung betrifft neben ambulanten auch zahnärztliche Leistungen.
  • c) Die Selbstbeteiligung deckt alle drei Bereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich) ab.
  • d) Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
  • Die Spannbreite des vom Versicherten erbrachten Eigenanteils bewegen sich zwischen 200 bis 5.000 €.
Was muss beim Wechsel zur PKV beachtet werden?
Antworten Sie auf die Fragen, die ihnen im Antragsformular gestellt werden, unbedingt wahrheitsgemäß! Das bewusste Verschweigen von Dispositionen und Erkrankungen oder gezielte Falschangaben berechtigt die Versicherungsgesellschaft zur Verweigerung von Leistungen oder sogar zur Aufhebung des Vertrags. Jeder Kunde unterliegt beim Vertragsabschluss dieser "vorvertraglichen Anzeigepflicht". Sind Sie sich unsicher bezüglich Ihres aktuellen Gesundheitszustandes oder Ihrer Krankengeschichte, sollten Sie am Besten Ihren zuständigen Arzt konsultieren. Handelt es sich um einen komplexen Krankheitsfall wird das PKV-Unternehmen normalerweise unmittelbar mit Ihnen oder Ihrem Arzt in Kontakt treten. Kündigen Sie Ihre alte Versicherung nicht übereilt! Erst, wenn die Policen des neuen Versicherungsunternehmens vorliegen, ist der Versicherungsschutz wieder gewährleistet.
Fragen zu den Beiträgen und Kosten
Werden die Kosten wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet?
Nein. Die Kosten für einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt sind zunächst vom Versicherten zu begleichen. Diese Kosten werden natürlich von der Versicherung erstattet. Dieses System hat den Vorteil, dass der Versicherte selbst Vertragspartner des Arztes ist und eine doppelte Überprüfung der erbrachten Leistungen durch den Versicherten und die Krankenkasse stattfindet. Es können also nur Leistungen abgerechnet werden, die auch durchgeführt wurden, was die Transparenz erhöht.
Steigt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung, wenn sich das Einkommen erhöht?
Nein. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Beitragserhöhungen aufgrund eines gestiegenen Einkommens sind also nicht möglich.
Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung?
Die Beitragsrückerstattung honoriert Versicherte, die im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Rückzahlung erfolgt entweder durch Überweisung eines festgelegten Betrags, in Form eines Bonussystems oder durch Einmalbeträge zur Beitragssenkung. Es gelten die Konditionen der jeweiligen privaten Krankenkasse.
Wie teuer ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung?
Die Prämie im Basistarif ist je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten unterschiedlich hoch. Der Beitrag für den Basistarif darf für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Die genauen Konditionen sind bei der jeweiligen privaten Krankenkasse zu erfragen.
Wie sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung?
Dies hängt vom individuell gewählten Leistungsumfang ab und wird vom Versicherten selbst bestimmt. Es ist möglich, die üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Basistarif abzudecken. Auf der anderen Seite ist es möglich, mehr und/oder andere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, sofern diese mitversichert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus sowie Krankenhaustagegeld.
Werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezuschusst?
Ja. Der Arbeitgeber zahlt auch zur privaten Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge (bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung). Der maximale Zuschuss beträgt zurzeit 317,55 € für die Krankenversicherung und 51,11 € für die Pflegeversicherung. Insgesamt zahlt der Arbeitgeber also maximal 368,66 € dazu.
Wonach richten sich die Beiträge?
Die Beiträge richten sich nach:
  • Den gewünschten Leistungen (diese stellt jeder Versicherte selbst zusammen)
  • Dem Eintrittsalter (also dem Alter bei Vertragsbeginn)
  • Dem Gesundheitszustand
Anders als in der gesetzlichen Kasse spielt die Höhe des Einkommens also keine Rolle. Ein Pendant zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht.
Wie entwickeln sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter?
Medizinische Neuerungen, ein Kostenanstieg im Gesundheitswesen und der durch das Alter bedingte, erhöhte Bedarf an Gesundheitsleistungen, bedingen sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Ausgaben bei älteren Versicherungsnehmern. In der privaten Krankenversicherung wird eine "Kostenexplosion" über ein Drei-Säulenmodell unterbunden:
  • Nutzung von Alterungsrückstellungen
  • Zukunftsvorsorge durch Zinserträge aus der Alterungsrückstellung
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent
Von welchen Faktoren hängt die Höhe der Beiträge für die private Pflegeversicherung ab?
Entscheidend ist das Alter des Antragstellers, unabhängig vom Geschlecht. Die altersspezifische Beitragshöhe entspricht dabei einem in jedem PKV-Unternehmen gültigen Standard.
Bietet die PKV spezielle Tarife für Einsteiger?
Junge Selbstständige profitieren von den günstigen Basis- bzw. Einsteigertarifen. Dabei steht das Leistungsspektrum der PKV dem der GKV trotz der geringeren Kosten kaum nach und wird sogar noch durch spezielle Angebote wie die "Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit" ergänzt. Versicherte, die keine Rechnungen über das PKV-Unternehmen bezahlen lassen, erhalten also ihre Beiträge zurück.
Fragen zu Gesundheit und ärztliche Vorsorge
Sind schwere Vorerkrankungen ein Hindernis für die private Krankenversicherung?
Bei schweren Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen, die eine ständige und kostenintensive Behandlung bedingen, kann es zu erheblichen Risikozuschlägen oder einer Ablehnung kommen. Es ist ratsam, jeden Fall individuell mit der Krankenkasse durchzusprechen, da hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann. Auch haben die privaten Krankenkassen, wie auch die gesetzlichen, unterschiedliche Beitragssätze und Risikozuschläge. Es lohnt sich also, mehrere Angebote einzuholen oder durch einen Versicherungsmakler einholen zu lassen.
Werden alle Arzneimittel von der privaten Krankenversicherung bezahlt?
Dies ist tarifabhängig. In Top-Tarifen wird beispielsweise alles bezahlt. Hier werden alle Medikamente, die vom Arzt verordnet werden, in der Regel übernommen.
Wie läuft die Abrechnung? Muss wirklich jede Arztrechnung "vorgestreckt" werden?
Nein. Man erhält nach jeder Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung. Nachdem die private Krankenkasse das Original erhalten hat, überweist sie das Geld an den Versicherten. Erst dann überweist der Versicherte in der Regel das Geld an den Arzt oder das Krankenhaus.
Ist für den Wechsel in eine private Krankenversicherung eine ärztliche Voruntersuchung erfoderlich?
Grundsätzlich ist eine ärztliche Untersuchung keine Voraussetzung für eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Allerdings sind Vorerkrankungen bzw. chronische Erkrankungen vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß anzugeben. Diese haben Einfluss auf die Höhe des Beitrags bzw. die Risikozuschläge. Sofern Punkte abgeklärt werden müssen, kann es zu Rückfragen (auch bei den behandelnden Ärzten) kommen, teilweise werden ärztliche Atteste verlangt.
Kann mein Arzt den Status als Privatversicherter mit einem Standardtarif erkennen?
Ja, auf Ihrer Versicherungskarte ist ein entsprechender Hinweis zu finden. Verfügt Ihr Versicherer nicht über eine solche Karte, wird Ihnen ein spezieller Ausweis zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Fragen zur PKV
Welche Personengruppen zählen zu den Leistungsempfängern des PKV-Unternehmens?
Voraussetzung für eine Auszahlung von Leistungen ist die Übergabe der Original-Rechnungsbelege an die Versicherung. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt werden direkt von der Versicherung übernommen – vorausgesetzt, der Patient verfügt über eine Versichertenkarte, durch die er unmittelbar nach der der Ankunft seinen Status als PKV-Versicherter nachweisen kann. Hat der Versicherte wahlärztliche Behandlungen in Anspruch genommen, so wird ihm die entsprechende Rechnung direkt von den zuständigen Chefärzten übergeben.
Bringt die Gesundheitsreform Einschränkungen für den Leistungsumfang mit sich?
Der Vertrag zwischen dem Versicherten und seinem privaten Versicherer bleibt von gesetzlichen Regelungen unangetastet. Der zu Beginn festgelte Leistungsumfang muss nach diesen Konditionen von dem PKV-Unternehmen gewahrt und im Krankheitsfall erfüllt werden, vollkommen unabhängig von der Gesundheitsreform.
Erstreckt sich der von der PKV garantierte Versicherungsschutz auch ins Ausland?
Wenn Sie sich für eine private Vollkostenversicherung entscheiden können Sie in Abhängigkeit vom gewählten Tarif mit einem unterschiedlichen Leistungsumfang rechnen:
  • a) Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Handelt es sich um einen begrenzten Aufenthalt außerhalb der Grenzen Europas, so ist immerhin der erste Monat abgedeckt. Der Leistungsempfang kann um zwei Monate verlängert werden, wenn die gesundheitlichen Umstände eine rechtzeitige Rückkehr verhindern.
  • b) Sind Sie schon seit mindestens einem Jahr bei der PKV versichert, können Sie zu einem angepassten Tarif mit weltweitem Versicherungsschutz reisen.
  • c) Die Kosten für einen aus gesundheitlichen Gründen notwendigen Rücktransport werden vom PKV-Versicherer übernommen.
  • d) Ihre Versicherung stellt die Zahlungsmittel für Medikamente und weitere medizinische Hilfsmittel zur Verfügung.
Sind Familienangehörige ohne weitere Zuzahlungen automatisch mitversichert?
Nein, jedes Familienmitglied ist beitragspflichtig. Diese Regelung betrifft sowohl den Partner als auch die Kinder.
Welche Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung während der Elternzeit?
Einige Mütter und Väter fallen unter die Jahresarbeitsentgeltsgrenze, da sie nach der Geburt ihrer Kinder nur halbtags beschäftigt. Normalerweise ist unter diesen Umständen der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich. Jedoch besteht die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate nach Eintreten der Versicherungspflicht eine Befreiung zu erwirken und auf diese Weise privat versichert zu bleiben. Das Ende der Elternzeit bildet zugleich das Ende der Befreiung.
Ist der PKV-Versicherer berechtigt, meine private Krankenversicherung zu kündigen?
Dem PKV-Unternehmen ist es laut § 178 i Abs. 1VVG gesetzlich verboten, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Dazu ist es Aufgabe der privaten Krankenversicherung, Ersatz für jenen Kranken- und Pflegeschutz zu sein, der normalerweise durch das gesetzliche Sozialversicherungssystem garantiert wird. Sie fungiert also als „substitutive Kranken- und Pflegeversicherung“.
Was muss man sich unter der privaten „Kinder-Nachversicherung“ vorstellen?
Bereits Neugeborene können im Rahmen bestimmter Konditionen privat versichert werden, ohne dass eine störende Wartezeit oder eine sofort oder einen Monat später erfolgende Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Kann man auch im Status der Arbeitslosigkeit weiter privatversichert bleiben?
Den üblichen Vorgaben entspricht ein Wechsel in die GKV. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung ruhen zu lassen. Als weitere Maßnahme bietet sich die so genannte „Anwartschaft“ an, die es dem Kunden ermöglicht, nach Ende der Arbeitslosigkeit zu denselben Bedingungen wieder in den Vertrag einzusteigen. Es bedarf also keiner Wiederholung der Gesundheitsprüfung. Jeder PKV-Versicherter, dessen Vertrag bereits seit mindestens 5 Jahren läuft, kann außerdem eine Befreiung von der Versicherungspflicht erwirken. Die Frist zur Antragsstellung, die bei der GKV erfolgen muss, endet drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht.
Warum gibt es bei der privaten Krankenversicherung Wartezeiten?
Die Wartezeiten stellen eine notwendige Maßnahme dar, um sicherzustellen, dass der Wechsel zur PKV nicht sofort für eine krankheitsbedingte Leistungseinforderung genutzt wird. Die Länge der Zeitspanne differiert je nach Anliegen: Während die allgemeine Wartezeit drei Monaten umfasst, muss im Hinblick auf zahnärztliche, kieferorthopädische oder psychotherapeutische Behandlungen, sowie im Falle einer Entbindung mit acht Monaten gerechnet werden. Allerdings sind neben Unfallgeschädigten auch jene Neuversicherten von der Wartezeit ausgenommen, die durch den nahtlosen Übergang von der GKV zur PKV einen ununterbrochenen Versicherungsschutz genießen.